Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Mit unseren Haupstadthühnern möchten wir Dir ein tolles Erlebnis und ein Stück Natur liefern. Unser Anspruch ist, dass Du mit unserem Service zufrieden bist. Auch wenn einmal nicht alles Rund läuft, werden wir sicherlich eine Lösung in Deinem Sinne finden. Trotzdem ist es notwendig, dass wir einige rechtliche Themen regeln.

 

  1. Geltungsbereich & Angebot 

1.1 Die Internet-Plattform www.hauptstadthuhn.de (nachfolgend: „Hauptstadthuhn“) und die damit verbundenen Dienstleistungen, wie die Vermietung von Hühnern wird von der Originalo UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: „Anbieter“) bereitgestellt und betrieben. Die Einzelheiten der Nutzung werden durch die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) geregelt. 

1.2 Besucher von www.hauptstadthuhn.de (nachfolgend “Mieter”) können sich auf der Webseite über die Miete von Hühner informieren und per Kontaktformular unverbindliche Buchungsanfragen an den Anbieter stellen. Der Anbieter kann dem Mieter daraufhin ein Angebot über die Miete von Hühner und damit verbundenen Mietgegenständen unterbreiten. Der Mieter kann das Angebot des Anbieters per E-Mail akzeptieren. Mit der Annahme des Angebots durch den Mieter akzeptiert dieser die Geschäftsbedingungen. 

Bei Lieferung des Mietgegenstandes wird zusätzlich vor Mietbegin ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen.

 

  1. Vertragsgegenstand und Risiken

Der Anbieter stellt dem Mieter vier Hühner, einen Stall, 25 Meter Steckzaun, Futter und ggf. weitere Gegenstände für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung. 

Die während der Mietdauer gelegten Eier gehören dem Mieter. Die Qualität und Haltbarkeit der Eier ist durch den Mieter vor dem Verzehr zu prüfen.

Es ist zu beachten, dass Hühner den Menschen mit ihrem Schnabel oder Ihren Krallen verletzen können. Kinder sollten sich nur in Begleitung von Erwachsenen den Hühnern nähern. 

 

  1. Stornierungsbedingungen

Bei einer Stornierung durch den Mieter bis zu sieben Tagen vor Mietbeginn fallen 50 EUR Stornierungsgebühr an.

Storniert der Mieter die Buchung weniger als sieben Tage vor dem Mietbeginn, so fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 50% des Mietpreises, mindestens aber eine Wochenmiete in Höhe von 119 EUR an.

Mit Beginn des Mietverhältnisses ist eine Stornierung vor dem vereinbarten Mietende nicht möglich.

 

  1. Mietzeitraum, Lieferung und Rückgabe

4.1 Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Liefertag und endet am Tag der Abholung durch den Anbieter. 

4.2 Der Mieter ist verpflichtet zum vereinbarten Lieder- und Abholtermin anwesend zu sein oder mindestens 3 Tage im Voraus um die Änderung des Termins zu erfragen.

4.3 Kann die Übergabe des Mietgegenstandes nicht zu dem vereinbarten Liefertermin stattfinden und liegt dies im Verschulden des Mieters, so hat der Anbieter das Recht den Mietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Dadurch fallen Gebühren in Höhe von 50% des Mietpreises, mindestens aber in Höhe von 119 EUR an. Zusätzlich hat der Mieter die zurückgelegte Entfernung durch einen Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,50 EUR pro Kilometer zu zahlen.

4.4 Ist nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer die Abholung durch den Anbieter nicht möglich und ist der Grund dafür im Verhalten des Mieters bedingt, so ist der Anbieter berechtigt einen Verlängerungszuschlag zu verlangen. Für jede zusätzlich angefangene Mietwochen (7 Tage) kann ein Zuschlag von 100 EUR berechnet werden. Zusätzlich hat der Mieter die zurückgelegte Entfernung durch einen Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,50 EUR pro Kilometer zu zahlen.

4.5 Die Mietgegenstände, sowie die dazugehörigen Tiere, sind und bleiben auch während der Miete im Eigentum des Anbieters. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht nicht.

 

  1. Bezahlung

Die vereinbarte Mietsumme und die Fahrtkostenpauschale kann entweder vor Lieferung der Hühner per Überweisung oder am Tag der Lieferung in bar bezahlt werden. Für Geschäftskunden ist die Zahlung per Rechnung nach vorheriger Absprache möglich.

 

  1. Pflichten des Mieters

6.1 Der Mieter erhält die Möglichkeit, sich von den Funktionalitäten und der Qualität der Mietgegenstände und der Hühner im Rahmen der Anlieferung zu überzeugen. Die Vollständigkeit der vermieteten Gegenstände wird bei der Übergabe und bei der Abholung durch den Anbieters & Mieter schriftlich festgehalten.

6.2 Der Mieter wird an den entliehenen Mietgegenständen keinerlei Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen.

6.3 Der Mieter ist verpflichtet für die Hühner eine Fläche von ca. 5 Quadratmeter natürliche Erd-oder Rasenfläche pro gemietetem Huhn bereitzustellen. Die Fläche darf nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so hat der Anbieter das Recht den Mietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Dadurch fallen Gebühren in Höhe von 50% des Mietpreises, mindestens aber in Höhe von 119 EUR an. Zusätzlich hat der Mieter die zurückgelegte Entfernung durch einen Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,50 EUR pro Kilometer zu zahlen.

6.4 Während des Mietzeitraums ist der Mieter für das Wohl der Tiere verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte sachgemäß und mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere sorgt der Mieter für die Gesundheit der Tiere und beachtet alle Anweisungen, die er bei der Einweisung durch den Anbieter erhalten hat. 

6.5 Sollte der Mieter Auffälligkeiten bei den Tieren (auffälligem Verhalten, Erkranken oder Tod der Tiere) oder Mängel bei den Mietgegenständen bemerken, ist er verpflichtet den Anbieter umgehend zu informieren. 

6.4 Tierärztliche Behandlungen müssen vorab von dem Anbieter bewilligt werden.

6.5 Im Falle einer amtlichen Anordnung, dem der Anbieter Folge leisten muss (z.B. bei Ausbruch der Vogelgrippe) steht dem Anbieter ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu, um die Hühner auch vor dem Ende der Mietzeit der Anordnung entsprechend unterzubringen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet die Mietsache umgehend herauszugeben. Der Anbieter erstattet dem Mieter die nicht in Anspruch genommene Miete anteilig. Die Fahrtkostenpauschale ist weiterhin in vollem Umfang fällig. 

 

  1. Gewährleistung & Haftung 

7.1 Bei den vermieteten Hühnern handelt es sich um Lebewesen, deren Eigenschaften weder garantiert werden können noch vorhersehbar sind. Legepausen der Hennen und das daraus entstehende Ausbleiben von Eiern können durch den Anbieter nicht beeinflusst werden und sind kein Grund für Widerruf, Minderung oder Stornierung. 

7.2 Der Mieter hat im Falle einer schuldhaften Verschlechterung des Mietgegenstandes oder einzelner Komponenten, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

7.3 Der Anbieter haftet für Schäden an den Hühnern, wenn diese durch Wildtiere wie z.B. Fuchs, Marder oder Habicht verursacht wurden. Dem Mieter wird im Fall eines Wildtierangriffs bei dem mind. ein Huhn zu Tode kommt ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dabei verständigen sich Mieter und Anbieter auf einen Kündigungs- und Abholtermin. In diesem Fall ist der Mieter zur Zahlung das Mietzinses für jede angefangene Mietwoche verpflichtet. Der Mietzins beträgt für die erste angefangene Woche 119 EUR und für jede weitere angefangene Woche 80 EUR. Weiter hat der Mieter die Liefer- und Abholkosten durch einen Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,50 EUR pro zurückgelegtem Kilometer zu zahlen.

7.4 Für Schäden, die den Hühnern durch den Mieter oder Haustiere des Mieters zugefügt werden haftet der Mieter. Der Anbieter kann in diesem Fall ein fristloses Sonderkündigungsrecht ausüben bei dem der Mieter die Mietsache innerhalb von zwei Werktagen herausgeben muss. Der Mieter bleibt zur Zahlung des vollständigen Mietbetrages verpflichtet. Weiter hat der Mieter die Liefer- und Abholkosten durch einen Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,50 EUR pro zurückgelegtem Kilometer zu zahlen.

7.5 Für Schäden, die durch die vermieteten Hühner verursacht werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.